Unsere Schulhausordnung
Die Beachtung der Schulhausordnung ist eine Selbstverständlichkeit. |
1. Vor und nach dem Unterricht
- Die Schule wird um 7.30 Uhr für die Morgenbetreuung geöffnet. ( Nur die Buskinder dürfen eher ins Schulhaus)
- Die Klassenzimmer sind ab 7:45 Uhr geöffnet.
- Um 08:00 Uhr müssen alle Kinder arbeitsbereit am Platz sitzen.
- Während der Unterrichtszeit darf das Schulgebäude nicht verlassen werden.
- Klassenzimmer und Garderobe sind ordentlich zu halten.
- Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Kinder zügig das Schulgebäude. Die Buskinder stellen sich ordentlich an und befolgen die Anweisungen der Busaufsicht.
2. Verhalten im Schulgebäude und in den Unterrichtsräumen
- Fußabstreifer sollen bei jedem Betreten des Schulgebäudes benutzt werden.
- Im Schulhaus müssen Straßenschuhe an der Garderobe gegen Hausschuhe getauscht werden. Wechselkleidung wird an der Garderobe oder im Spint aufbewahrt.
- In den Gängen ist es ruhig. Laufen ist verboten.
- Wir trennen den Müll.
- Die Toiletten müssen ordentlich verlassen werden. Hände waschen!
- Das Rutschen auf Treppengeländern, das Hinüberbeugen über das Geländer sowie das Hinausbeugen aus Fenstern ist strengstens verboten.
3. Pausen
- Die zwei Pausen von 9.30 Uhr – 9.50 Uhr bzw. 11.20 Uhr – 11.30 Uhr verbringen grundsätzlich alle Kinder im Pausenhof (befestigte Flächen).
Auf der Witterung angepasste Kleidung ist zu achten. - Der Pausenhof wird von der Pausenaufsicht freigegeben. Am Ende der Pause räumen alle Kinder gemeinsam die Spielgeräte auf und stellen sich ohne Gedränge klassenweise auf.
- Die Kinder dürfen im Winter im Pausenhof nicht Schneeball werfen.
4 . Allgemeine Verhaltensregeln
- Die Rücksicht auf alle verlangt, dass übertragbare Krankheiten sofort der Schulleitung gemeldet werden.
- Handys und Smartwatches müssen in der Schule ausgeschaltet im Schulranzen sein.
- Wertgegenstände, Spielzeug und Sammelkarten gehören nicht in die Schule.
- Für mutwillig oder vorsätzlich verursachte Schäden haften die Erziehungsberechtigten.
- Für das Verhalten der Kinder außerhalb der Schule (Schulweg) tragen die Erziehungsberechtigten gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Verantwortung.
- Über die Zulassung von Anschlägen und Plakaten im Schulbereich entscheidet die Schulleitung.
- Ungenehmigte Sammlungen, Werbungen oder Verteilen von Druckschriften sind im Schulhaus verboten.