Unsere Schulhausordnung

Die Beachtung der Schulhausordnung ist eine Selbstverständlichkeit.

 1. Vor und nach dem Unterricht

  1. Die Schule wird um 7.30 Uhr für die Morgenbetreuung geöffnet. ( Nur die Buskinder dürfen eher ins Schulhaus)
  2. Die Klassenzimmer sind ab 7:45 Uhr geöffnet.
  3. Um 08:00 Uhr müssen alle Kinder arbeitsbereit am Platz sitzen.
  4. Während der Unterrichtszeit darf das Schulgebäude nicht verlassen werden.
  5. Klassenzimmer und Garderobe sind ordentlich zu halten.
  6. Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Kinder zügig das Schulgebäude. Die Buskinder stellen sich ordentlich an und befolgen die Anweisungen der Busaufsicht.  

2. Verhalten im Schulgebäude und in den Unterrichtsräumen

  1. Fußabstreifer sollen bei jedem Betreten des Schulgebäudes benutzt werden.
  2. Im Schulhaus müssen Straßenschuhe an der Garderobe gegen Hausschuhe getauscht werden. Wechselkleidung wird an der Garderobe oder im Spint aufbewahrt.
  3. In den Gängen ist es ruhig. Laufen ist verboten.
  4. Wir trennen den Müll.
  5. Die Toiletten müssen ordentlich verlassen werden. Hände waschen!
  6. Das Rutschen auf Treppengeländern, das Hinüberbeugen über das Geländer sowie das Hinausbeugen aus Fenstern ist strengstens verboten.

3. Pausen

  1. Die zwei Pausen von 9.30 Uhr – 9.50 Uhr bzw. 11.20 Uhr – 11.30 Uhr verbringen grundsätzlich alle Kinder im Pausenhof (befestigte Flächen).
    Auf der Witterung angepasste Kleidung ist zu achten.
  2. Der Pausenhof wird von der Pausenaufsicht freigegeben. Am Ende der Pause räumen alle Kinder gemeinsam die Spielgeräte auf und stellen sich ohne Gedränge klassenweise auf.
  3. Die Kinder dürfen im Winter im Pausenhof nicht Schneeball werfen.

4 . Allgemeine Verhaltensregeln

  1. Die Rücksicht auf alle verlangt, dass übertragbare Krankheiten sofort der Schulleitung gemeldet werden.
  2. Handys und Smartwatches müssen in der Schule ausgeschaltet im Schulranzen sein.
  3. Wertgegenstände, Spielzeug und Sammelkarten gehören nicht in die Schule.
  4. Für mutwillig oder vorsätzlich verursachte Schäden haften die Erziehungsberechtigten.
  5. Für das Verhalten der Kinder außerhalb der Schule (Schulweg) tragen die Erziehungsberechtigten gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Verantwortung.
  6. Über die Zulassung von Anschlägen und Plakaten im Schulbereich entscheidet die Schulleitung.        
  7. Ungenehmigte Sammlungen, Werbungen oder Verteilen von Druckschriften sind im Schulhaus verboten.